JuKuZ in Zeiten von Corona Uncategorized

Änderungen des Zugangs zum JuKuZ

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage haben wir die Zugangsbeschränkungen zum JuKuZ aktualisiert. Die folgenden Regeln gelten für Besucher:innen wie für Mitarbeiter:innen gleichermaßen.

Grundlage ist die 29. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz, die Sie >hier einsehen können, sowie das Hygienekonzept für Kinder- und Jugendarbeit  >Link.


Grundsätzlich gilt die Maskenpflicht im gesamten Haus. Bei Bildungsveranstaltungen mit festem Sitzplatz kann nach Einnahme des Sitzplatzes die Maske abgenommen werden.

Ebenso ist die Kontakterfassung aller ALLER Besucher:innen zwingend erforderlich. 

Der Zugang Erwachsener ist nur mit einem gültigen Genesenen- bzw. Geimpftennachweis oder einem aktuellen Testzertifikat einer zertifizierten Teststelle möglich.

Kinder bis zum 12. Geburtstag sind Genesenen oder Geimpften gleichgestellt. Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 12 und 17 Jahren müssen vor Zugang einen beaufsichtigten Selbsttest machen. 

Alle bisherigen Abstands- und Hygieneregeln (AHA) gelten uneingeschränkt weiter … (Handdesinfektion beim Zugang etc.)

 

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