JuKuZ in Zeiten von Corona Zeit für Familie

Freitagsbetreuung im JuKuZ

Auch im zweiten Schulhalbjahr 2022/2023 bieten wir eine kostenpflichtige Betreuung incl. Mittagessen  für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 12 Jahren an.
Die Betreuung läuft außerhalb der Ferien bzw. Schließzeiten jeden Freitag im JugendKulturZentrum, Hans-Sachs-Straße 21 (JuKuZ) zwischen 12 h bis spätestens 17 h.

Das Angebot der Betreuung gewährleistet, dass wir Ihr Kind betreuen, bis es von Ihnen oder einer anderen benannten Person abgeholt wird oder um 17 h alleine nach Hause gehen darf.

Mit der Betreuungspauschale in Höhe von 8 € je Termin sind die Kosten der Teilnahme inkl. Mittagessen abgedeckt. Das Mittagessen der Betreuung ist kindgerecht, ökologisch und regional.

Während der Betreuung kann ihr Kind seine Hausaufgaben machen. Hier unterstützen wir bedarfsweise.

Die Bezahlung erfolgt per Rechnung ab Anmeldung bis zum Jahresende.

Bitte beachten: Diese Anmeldung erfolgt immer für ALLE Termine ab dem ersten Freitag der Teilnahme bis zu den Sommerferien 2023. Für das neue Schuljahr in der Zeit nach den Sommerferien 2023 ist eine neue Anmeldung erforderlich.

Info: Sollte Ihr Kind trotz Anmeldung an einen bestimmten Tag nicht zur Betreuung bzw. zum Mittagessen kommen, teilen Sie uns dies – zwingend per eMail – mit. Damit ersparen Sie uns das “hinterhertelefonieren”. Eine Kostenerstattung ist allerdings nicht möglich.

Das Angebot ist auf Kontinuität ausgerichtet. Deswegen Abmeldung ist immer ab der jeweiligen Folgewoche möglich und gilt bis zum Ende des Schulhalbjahres. Wechselnde An- und Abmeldungen oder immer mal wieder tageweise Anmeldungen sind nicht möglich.


Hier kommt das Anmeldeformular:

Frühester Termin ist der 27.1.2023
Lesen Sie die folgenden Punkte genau durch. Ohne Anerkennung ist eine Teilnahme nicht möglich. • Ich bin damit einverstanden, dass mein Kind an allen Aktivitäten oder Bewegungsangeboten im Rahmen der Betreuung teilnehmen darf. • Bei einer Abmeldung später als drei Tage vor dem jeweiligen Termin werden die vollen Gebühren fällig. • Ich bestätige, dass mein Kind bei der Teilnahme frei von Erkältungskrankheiten ist. • Bei auffälligem aggressiven Verhalten werde ich mein Kind vorzeitig abholen.
Seit dem 25. Mai 2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Die Gemeinde Limburgerhof verarbeitet personenbezogene Daten. Deshalb informieren wir Sie über folgende gesetzliche Regelungen: • Die Kenntnis der Daten ist für die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich (Art. 5 Abs. 1 c DS-GVO). • Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung folgt dem Prinzip der informierten Einwilligung (§ 5 Abs. 2 LDSG / Art. 7, 13 DS-GVO). • Die Einwilligung beruht auf Ihrer freien Entscheidung. • Eine Ablehnung der Einwilligung oder deren jederzeitiger Widerruf ist nicht mit Nachteilen verbunden. • Für Sie besteht ein (schriftliches) Auskunftsrecht. Die Verarbeitung erfolgt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde sowie durch Auftragnehmer, mit denen die Gemeinde Limburgerhof Verträge abgeschlossen hat auf der Basis der neuen DS-GVO Bei Fragen: Datenschutzbeauftragter der Gemeinde Limburgerhof: Rolf Dörner, Zimmer 31 im Rathaus, Telefon 06236 / 691131, mail doerner@limburgerhof.de Wir werden Ihr Anliegen nur weiter bearbeiten können, wenn Sie dies ausdrücklich erklären.

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